Die Verpflichtung der Bestellung eines Betrieblich Beauftragten für den Datenschutz besteht für nicht öffentliche Stellen dann, wenn mehr als neun Mitarbeiter damit betraut sind, automatisiert personenbezogene oder personenbeziehbare Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.
Häufig ist der Sachverhalt einen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen schon in kleineren und in mittelständischen Unternehmen (KMU) gegeben, wenn eine ganze Abteilung mit Kundendaten arbeitet. Doch der Tagesbetrieb läßt i.d.R. wenig Spielraum dafür, sich in die Aufgabe eines Betrieblich Beauftragten für den Datenschutz ordnungsgemäß einzuarbeiten und die Funktion ständig wahrzunehmen. Selbst bei sehr engagierten Mitarbeitern, die i.d.R. eine halbe Stelle als Ressource für die Aufgabe des internen Datenschutzbeauftragten zugebilligt bekommen, reicht dies nicht aus. Die Weiterbildungsmaßnahmen allein übersteigen dieses Maß bereits. Und bis die Kompetenz erworben ist dauert es eine geraume Zeit.
Dies trifft auch oder besonders für den Gesundheitsbereich zu [Krankenhäuser, Kliniken, (Gemeinschafts-)Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenkassen und -versicherungen] zu. Hier sind die entsprechenden Kriterien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besonders gewissenhaft zu erfüllen, denn zur Personaldatenverarbeitung kommt noch die sehr viel sensiblere Verarbeitung von Patientendaten hinzu, die nach Artikel 9 (1) DSGVO zu den besonders schützenswerten Daten gehören.
Um hier Abhilfe zu schaffen, sieht die DSGVO vor, die Funktion des Betrieblich Beauftragten für den Datenschutz extern zu bestellen zu dürfen.
Wie sich die Aufgabe eines Externen betrieblich Beauftragten für den Datenschutz darstellt und wie die Funktion als Dienstleistung angeboten wird, ist nachfolgend beschrieben.
– Angebot der Dienstleistung eines Externen betrieblich Beauftragten für den Datenschutz.
ITC-Bremen bietet die Dienstleistung eines Externen betrieblich Beauftragten für den Datenschutz an.
Fragen Sie die Dienstleistung bei ITC-Bremen nach.